Die Schenkungsurkunde(zitiert nach: Johannes Zimermann: Heidenfeld - Pfarrei und Dorf, Seite 22) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Ich, Embrico, durch die Huld der Gnade Gottes Bischof von Würzburg, glaube, im folgenden nicht wenig für mein Seelenheil zu sorgen, wenn ich dem wohlwollenden Wunsch unserer Gläubigen hinsichtlich des Nutzens für die Ordensleute leicht zustimmen würde, und habe deshalb dem Verlangen des Herrn Domprobstes Otto wegen des Ortes Heydenfeldt, der durch seine und unsere Mühe den frommen Professen auf die Regel des hl. Augustinus zugewiesen wurde, huldvoll beigepflichtet. Dieser hat ja, zum Vorteil der Ordensleute, die dort Gott dienen, den Teil der Pfarrei Wipfeld, der jenseits des Mains liegt und damals zu seinem Rechtsbereich gehörte, der Verfügungsgewalt des vorgenannten Probstes übergeben. Ich pflichte also seiner Bitte bei, verzichte auf das Volk im Dorf Heydenfeld, Hirschfurd, Eulendorff, Gerneche, Leindeche und in den anderen und beschloß mit dem Rat unserer Vornehmen, daß es mit aller pfarrlichen Gerechtsame, Zehnten, Opfergaben, Begräbnissen und der Taufe der vorrangigen Kirche im Dorf Heydenfeldt unterstellt sein soll, daß es diese zur Mutter habe und ihre alle pfarrliche und sendbezirksgerechtsame leiste und dort durch die Anordnung des vorgenannten Probstes finde, was von einem Weltgeistlichen als Pfarrer geschuldet wird, und daß er selbst mit ihnen das Sendgerichte abhalte. Damit aber diese Bestimmung für immer unangetastet bleibt, haben wir beschlossen, diese Bestätigungsurkunde duch das Aufdrücken unseres Siegels auszuzeichnen und der Kenntnis der Nachwelt zu übermitteln, zur Bekräftigung der Glaubwürdigkeit aber die Namen der Zeugen unten anzumerken. Folgendes sind die Zeugen: Abt Adam von Eberha (Ebrach?), Abt Adam von Lenchanni (Langheim?), Abt Theodorich von Schwarzaha, Abt Wiegand von Theres, Abt Richard von Nuinstatt (Neustadt?); die Kleriker Gebhard, Heinrich, Siegfried, Otmar, Engelhard, Bilung, Herold, Dietelin; die Laien Lupern, Gottfried, Volknant, Hartmut, Herebert, Adelbrecht, Warmunt, Otto, Dieterich, Ebber, Lasso, Sterchert, Otto, Egesbrecht, Wizemann und Godehold. Geschehen ist diese Schenkung im Jahre 1141 der Menschwerdung des Herrn, in der 4. Indiktion, am 5. Dezember, als der glorreiche Römische König Kondrad II. regierte, Otto Probst des vorgenannten Klosters und Popo Vogt war. |